• Bei ‚Feuerwerksschäden‘ hilft nur die eigene Teilkasko-Versicherung
  • “Wenn Auto – kein Alkohol” – rechtzeitig den Neujahrs-Heimfahrer bestimmen

“Prosit 2014” – doch für einige Autofahrer kann es am Neujahrstag wieder ein böses Erwachen geben. Silvesterraketen und –knaller werden an manchem parkenden Fahrzeug wieder bleibende Erinnerungen an die nächtliche „Geisteraustreibung“ hinterlassen haben. Grundsätzlich erwarten die Versicherer, dass Autofahrer vorsorglich gegen Silvesterschäden handeln: Man sollte nicht dort parken, wo erwartungsgemäß mit viel „Knallerei“ zu rechnen ist, also eher abseits der Straßen, in Höfen, Unterständen etc. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Auge behalten, um mögliche Täter von ihrem Tun abzuhalten.
„Wenn der Täter des Nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück aber nicht. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt dessen private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden“, erklärt der AvD. Bei einem unbekannten Täter sei es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen.

Teilkaskoversicherung zahlt „Brand- und Explosionsschäden“
Cabriofahrer müssen zu Silvester noch mehr aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Cabriodach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen. „Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung“ erklären die AvD Rechtsexperten.
Zwar ist es unwahrscheinlich, dass eine abgebrannte Rakete, die zufällig unter einem parkenden Auto landet, bleibende Schäden hinterlässt, doch fehlgeleitetes Feuerwerk hat schon häufig Autoscheiben durchschlagen oder teure Lackschäden hinterlassen. Auch verantwortungslose Jugendliche und Erwachsene, die ihre Chinaböller im Auspuff oder auf Autoreifen zünden, sorgen für bleibende Schäden am Fahrzeug.
Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von Autos gezündet werden dürfen, Benzindämpfe könnten explodieren!

PKW möglichst in die Garage stellen
Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der AvD, den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. Laternenparker sollten möglichst versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft meiden. Oder mal für eine Nacht in Parkhaus fahren. Das schützt den Wagen auch vor den alkoholisierten Vandalen, die in der Neujahrsnacht gerne fremde Fahrzeuge demolieren. Sollte dies passieren und die Täter entkommen unerkannt, gleicht nur die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Wagen aus. Bei Zahlung durch die Versicherung ist eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko sodann obligatorisch.

Bedingt ist eine Vorsorge möglich: Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern sollten entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein Cabriolet gehört in die Garage oder zumindest unter ein stabiles Paletot. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit – Feuerwerkskörper gleiten leichter ab und ggf. können Schmauchspuren mit Lackreiniger entfernt werden, raten die AvD-Experten.

Fahren an Silvester – nur für Nervenstarke
Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, Fenster geschlossen halten, „Feuerwerkern“ ausweichen und ggf. anhalten. Das Durchfahren des Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto – daran sollten auch Taxifahrer denken. Kanonenschläge können schwere Schäden an Fahrzeugen hervorrufen, das gleiche gilt für Lichteffekte und Raketen mit hoher Brenntemperatur. Deshalb kein Feuerwerk unter Autos werfen oder an Fahrzeugen zünden. Und: Knallkörper-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt – auch wer zu Fuß als Führerscheininhaber Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Führerscheinentzug wegen Verkehrsgefährdung.

Wer Auto fährt, darf keinen Alkohol trinken
Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder im gesamten Bundesgebiet verstärkt Alkohol-Kontrollen vornehmen. Es ist zu befürchten, dass erneut viele Autofahrer wegen Trunkenheit ihren Führerschein abgeben müssen. Mit Alkohol im Blut ist man nicht mehr verkehrstauglich und gefährdet sich und andere. Deshalb gilt: Wer Auto fährt, darf nicht trinken – auch wenn noch 0,5 Promille “erlaubt” sind… Das „Herantrinken“ an diese Grenze schlägt immer fehl – auch handelsübliche Atemtestgeräte liefern falsche Werte.

Der AvD empfiehlt, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, die in fast allen Städten besonders lange verkehren, ein Taxi zu nehmen (Achtung: Wartezeiten!) oder mit Freunden zu verabreden, wer alle nach Hause fährt. Ein Tipp für den Fahrer: Fahren Sie nicht zwischen 23.45 Uhr und 0.30 Uhr – sie könnten das Ziel von “Knall-Köpfen” werden – und halten Sie die Fenster geschlossen.

Übrigens: Führerscheininhaber dürfen alkoholisiert nicht nur keinerlei Fahrzeuge bewegen sondern auch zu Fuß keine Verkehrsdelikte begehen – auch das kann Punkte kosten.

Für Rückfragen steht Ihnen die AvD Pressestelle unter 069 / 6606-368 gerne zur Verfügung.